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   LG Berlin, 25.09.2001 - 7 S 13/01   

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https://dejure.org/2001,19392
LG Berlin, 25.09.2001 - 7 S 13/01 (https://dejure.org/2001,19392)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.09.2001 - 7 S 13/01 (https://dejure.org/2001,19392)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. September 2001 - 7 S 13/01 (https://dejure.org/2001,19392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB für Kreditlebensversicherungen auf den Todes-, Arbeitsunfähigkeitsfall Nr. 3.1
    Leistungspflicht während einer Wiedereingliederungsmaßnahme nach dem so genannten "Hamburger Modell"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungsanspruch bei nur teilweiser Arbeitsunfähigkeit

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1235
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Hameln, 09.02.2010 - 32 C 221/09

    Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungsanspruch bei nur teilweiser

    23 Allerdings ist diese Frage streitig (ebenso AG Wiesbaden, Urteil vom 01.12.98 - 93 C 4164/98-15 - in VersR 1999, 1270; LG Berlin, Urteil vom 25.09.01 - 7 S 13/01 - in VersR 2002, 1235; LG Saarbrücken, Urteil vom 16.09.92 - 12 O 64/92 - Prölls/Martin, 27. Aufl., Rz. 11 zu § 1 MBKT94; anderer Ansicht dagegen LG Köln, Urteil vom 11.03.2009 - 23 O 319/06 - OLG Köln, Urteil vom 03.03.1994 - 5 U 150/93 - LG München, Urteil vom 20.09.07 - 10V O 4877/06 -).

    Bereits unter diesem Gesichtspunkt endet die Arbeitsunfähigkeit nicht mit dem Beginn der Wiedereingliederungsmaßnahme, sondern erst dann, wenn wieder volle Einsatzfähigkeit gegeben ist (ebenso Terbille, Münchener Anwaltshandbuch, Versicherungsrecht, 2. Auflage 2008, § 25 Rn. 307; LG Berlin, Urteil vom 25.09.2001 - 7 S 13/01 - in VersR 2002, 1235).

    (LG Berlin, Urteil vom 25.09.2001 - 7 S 13/01 - in VersR 2002, 1235; LG Saarbrücken, Urteil vom 16.09.1992 - 12 O 64/92 -).

    Die Tätigkeit während des Wiedereingliederungsversuchs unterschied sich von ihrer bisherigen hinsichtlich des Stundenaufwands und der Belastung wie sich aus dem Wiedereingliederungsplan ergibt (hierauf auch abstellend LG Berlin, Urteil vom 25.09.2001 - 7 S 13/01 - in VersR 2002, 1235).

  • LG Dortmund, 14.01.2010 - 2 O 399/08

    Teilarbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für die Leistungsbegründung i.R.e

    Nach der Unklarheitenregelung des § 305 c Abs. 2 BGB kommt deshalb die für die versicherte Person günstigere Auslegungsmöglichkeit zum Tragen, so dass die vollständige Arbeitsunfähigkeitsrente auch dann zu zahlen ist, wenn lediglich eine teilweise Arbeitsunfähigkeit vorliegt (LG Berlin, VersR 2002, 1235).
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